EIGENNUTZ ODER VERMIETUNG NÄHE PHÖNIXSEE

EIGENNUTZ ODER VERMIETUNG NÄHE PHÖNIXSEE
Schlafzimmer 1 Badezimmer 1 Wohnfläche 51,34 m² Heizart Zentralheizung Baujahr 1956

ERSTBEZUG NACH MODERNISIERUNG – MIT SONNIGEM SÜDBALKON – NÄHE PHOENIXSEE

Angeboten wird eine gut geschnittene 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 51,34 m² Wohnfläche, im 2. Obergeschoss links, eines gepflegten 6-Familienhauses aus dem Jahre 1956.
Die Wohnfläche teilt sich auf in Diele, Küche, Wannenbad, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Abstellraum und Südbalkon.

Hinter dem Haus befindet sich ein sonniger, großer Gemeinschaftsgarten.

Zur Wohnung gehört, neben 2 Kellerräumen, auch ein Abstellraum im Dachgeschoss.

Die Wohnung ist bereits frei und kann nach Erwerb einer Eigennutzung oder Neuvermietung zugeführt werden.

Makrolage:
Dortmund, im Mittelpunkt von Nordrhein-Westfalen gelegen, zählt zu den zehn größten und wichtigsten Städten Deutschlands. Die Stadt mit seinen 584.412 Einwohnern entwickelte sich von einer Industriemetropole zu einem bedeutenden Dienstleistungs- und Technologiestandort. Wahrzeichen der Stadt sind die Reinoldikirche, das Dortmunder U und der Florianturm. Sportliches Aushängeschild der Stadt ist der Fußballverein Borussia Dortmund.

Mikrolage:
Das Objekt liegt im Ortsteil Dortmund-Hörde, unweit des Phönix-Sees mit vielen Freizeitangeboten.

Gas-Zentralheizung
Südbalkon
Kunststofffenster weiß, doppelverglast
Wannenbad

Baujahr: 1956
Energiekennwert: 136 kWh/(m²*a)
Befeuerung/Energieträger: Gas
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Heizungsart: Zentralheizung
Energieeffizienzklasse: E

Gern vereinbaren wir einen individuellen Innenbesichtigungstermin mit Ihnen. Sie erreichen uns Mobil unter 0172/5260358.

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    WIDERRUFSRECHT

    Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB).

    Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen.

    Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB).

    PROVISIONSAUFTEILUNG

    Mit dem neuen Gesetz (§ 656 C BGB) ist der Makler verpflichtet, Sie über die Provisionsaufteilung aufzuklären.
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