Hinweis zur Provisionsvereinbarung

Wünschen Sie eine Immobilie zu erwerben, ist diese ggf. provisionspflichtig. Mit dem neuen Gesetz gültig ab 23.12.2020 (§ 656 C BGB) über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser ist die Provision für die Parteien in gleicher Höhe (paritätisch) verpflichtend. Verdient und zahlbar ist die Provision an den Makler nur für Nachweise oder Vermittlungen, die zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrags führen.
Diese Provisionsvereinbarung bedarf Ihrer gesonderten Bestätigung.
Mit Klick auf „Provisionsbestätigung an Makler senden“ stimmen Sie der Provisionsvereinbarung des Maklers zu dieser Immobilie zu.

Gut zu wissen: Die Provision wird nur fällig, sofern Sie das Objekt tatsächlich kaufen.