Attraktives Ladenlokal in zentraler Dortmunder Innenstadtlage

Attraktives Ladenlokal in zentraler Dortmunder Innenstadtlage
Heizart Fernheizung m² Baujahr 1952 m²

Attraktives Ladenlokal in zentraler Dortmunder Innenstadtlage

Zur Vermietung steht ein Ladenlokal in der Wißstraße 7 in der Dortmunder Innenstadt, das derzeit von einer Apotheke genutzt wird. Die zentrale Lage bietet eine attraktive Adresse für Einzelhandel, Dienstleistungen oder vergleichbare gewerbliche Nutzungskonzepte.

Die Mietfläche umfasst insgesamt ca. 168 m² und verteilt sich wie folgt:

* Erdgeschoss: ca. 83 m² – derzeitige Verkaufs- bzw. Ladenfläche
* Obergeschoss: ca. 9 m² – Nebenfläche, derzeit als Abstellraum und Garderobe genutzt
* Kellergeschoss: ca. 76 m² – großzügige Keller- und Nebenflächen; hier befinden sich ebenfalls die sanitären Anlagen

Der Schwerpunkt der Nutzung liegt auf der gut zugänglichen Verkaufsfläche im Erdgeschoss. Die zusätzlichen Flächen im Ober- und Kellergeschoss bieten praktische Lager-, Abstell- und Nebenflächen und ergänzen das Ladenlokal optimal.

Das Objekt steht ab dem 01.01.2027 zur Anmietung zur Verfügung.

Besichtigungen sind bereits jetzt jederzeit nach Absprache möglich. Bei Interesse oder für weitere Informationen freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
ENERGIEAUSWEIS:

Energieeffizienz

Energieausweis-Art Verbrauch Energieausweis gültig bis 17.12.2029 Energieverbrauchskennwert 151,40 kWh/(m²*a) Primärenergieträger Fernwärme Energieeffizienzklasse E Energieausweis-Ausstellungsdatum 18.12.2019 Energieausweis-Gebäudeart Nichtwohngebäude

    WIDERRUFSRECHT

    Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB).

    Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen.

    Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB).

    PROVISIONSBESTÄTIGUNG an Makler senden

    Mit dem neuen Gesetz (§ 656 C BGB) ist der Makler verpflichtet, Sie über die Provisionsaufteilung aufzuklären.

    Diese Provisionsvereinbarung bedarf Ihrer gesonderten Bestätigung.

    Mit Klick auf „Provisionsbestätigung an Makler senden“ stimmen Sie der Provisionsvereinbarung des Maklers zu dieser Immobilie zu.

    Gut zu wissen: Die Provision wird nur fällig, sofern Sie das Objekt tatsächlich kaufen.